Steuer- und Versicherungsdschungel: Grünes oder schwarzes KFZ-Kennzeichen?
Wer einen Pferdeanhänger zulassen möchte, hat die Wahl zwischen einem schwarzen und grünen Nummernschild.
Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der KFZ-Steuer befreit, das gilt nicht nur für Pferdeanhänger, sondern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie z.B. Traktoren. Dringend zu empfehlen ist aber – wenn dafür auch keine Pflicht besteht – eine Haftpflichtversicherung. Denn laut § 7 des Straßenverkehrsgesetzes haften die Halter von PKW und Anhängern gemeinsam, wenn bei einem Unfall ein Schaden passiert.