Anhängerführerschein: Keine reine Formalität
Mit einem Führerschein, der nach dem1. Januar 1999 erworben wurde, darf ein (Pferde)Anhänger-Gespann mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse gefahren werden. Das reicht aber maximal für ein leichtes Zugfahrzeug mit einem „Anderthalber“-Pferdeanhänger aus. Für den Betrieb von schweren Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die Führerschein-Klasse BE erforderlich.

