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Im Ausland unterwegs? Achtung bei Pferdeanhängerüberladung!

Von www.Bussgeldkatalog.de, geschrieben am 17. April 2023

VW Artteon Shooting Brake eHybrid
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Der VW Arteon Shooting Brake eHybrid zieht bis zu 1,9 t

Wer ein Pferd transportiert, muss sich mit zwei Begriffen auseinandersetzen: Anhängelast und Zuglast. Wird diese überschritten, drohen teilweise empfindliche Bußgelder. Wichtig zu wissen: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter können zur Kasse gebeten werden. Die Spezialisten vom Portal www.bussgeldkatalog.de haben die Regelungen in Deutschland und den Nachbarländern zusammengefasst.

Was bedeutet Anhängelast?

Unter Anhängelast wird das Gewicht verstanden, das ein Fahrzeug zieht. Im Bereich Pferdetransport handelt es sich somit nicht nur um das Gewicht des Anhängers, sondern zusätzlich um das Pferdegewicht (Zuladung). Das verdeutlicht, weshalb Hersteller von Pferdeanhängern auf die leichten Materialien wie Polyester und Aluminium setzen. Bei diesen Anhängern kann das Gewicht des Pferdes höher ausfallen. Die Gefahr, dass die maximale Zuglast überschritten wird, verringert sich.

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Mit diesem BMW X5 gibt es auch mit schweren Anhängern keine Probleme: Er darf 3,5 Tonnen an den Haken nehmen.

Wie wird die Anhängelast berechnet?

Welches Gewicht an ein Fahrzeug gehängt werden darf, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I, und zwar unter 0.1 und 0.2. Wer noch einen alten Fahrzeugschein besitzt, findet die Werte in den Zeilen 28 und 29.

Doch warum werden zwei Werte eingetragen? Das liegt daran, dass ein ungebremster Anhänger weniger Gewicht aufweisen darf als ein Anhänger mit Bremse. Nachdem ein Pferdehänger immer eine Bremse besitzt, gilt stets der höhere Wert.

Damit dieser nicht überschritten wird, muss das Leergewicht des Anhängers mit dem Gewicht des Pferdes und den weiteren Gegenständen addiert werden. Wichtig ist, dass das eingeladene Zubehör nicht vergessen wird, da dieses ein paar hundert Kilo erreichen kann.

Achtung: Die zulässige Stützlast darf in der Regel zum aktuellen Gesamtgewicht des Pferdehängers nicht dazugerechnet werden. Eine Ausnahme stellt folgende Situation dar: Das amtlich zugelassene Gesamtgewicht des Anhängers liegt höher als die erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeuges. In diesem Fall darf die Anhängelast um die Stützlast erhöht werden.

Welches Bußgeld droht bei Überschreitung der Anhängelast?

Urlaubsreisen mit dem eigenen Pferd sind sehr beliebt, besonders wenn die Reise in warme Länder geht. Aber auch der Norden Europas bietet sehr gute Möglichkeiten für lange Stern- oder Wanderritte. Daher ist nicht nur das Bußgeld für Deutschland zu beachten. Im europäischen Ausland kann teilweise sehr hohe Bußgelder anfallen:

Land Minimales Bußgeld Maximales Bußgeld
Deutschland Anhängelast um fünf bis zehn Prozent überschritten: 10 Euro für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer. Zuglast um mehr als 30 Prozent überschritten: 235 Euro und einen Punkt für Fahrzeughalter und Fahrzeugführer
Belgien Überladung um zwei bis fünf Prozent: 110 Euro 330 Euro. Ausländische Fahrzeugführer müssen die Strafe bar bezahlen.
Dänemark Überladung um bis zu einem Prozent: 10 Euro für den Fahrer, 20 Euro für den Fahrzeughalter 20 Euro
Frankreich 135 Euro 750 Euro. Bei einer Überschreitung von mehr als 5 Prozent darf das Fahrzeug festgehalten werden.
Großbritannien 70 Euro 6.000 Euro
Italien Bis 5 Prozent Überschreitung: 41 Euro 1.682 Euro
Niederlande 120 Euro 470 Euro
Österreich 90 Euro 5.000 Euro. Bei einer Überladung von mehr 15 Prozent droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit individueller Strafe
Schweiz 85 Euro 170 Euro. Bei einer Überladung von mehr als 5 Prozent: Strafverfahren
Spanien 301 Euro 4.600 Euro

Anhänger richtig befestigen

Golf-R-Variant-Anhaengerkupplung

In Deutschland reicht es, das Abreißseil einfach über die Kupplung zu legen

Auch beim Ankuppeln und der zusätzlichen Bremssicherung selbst gibt es international unterschiedliche Vorschriften und daher ebenfalls einiges zu beachten.

  • Deutschland: In Deutschland darf das Abreißseil per Schlaufe um die Anhängerkupplung gelegt werden.
  • Niederlande: Hier muss das Seil mit einer Öse oder einem Bügel gesichert werden. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen.
  • Schweiz: In der Schweiz gilt, dass das Bremsseil an einem festen Teil des Fahrzeuges befestigt werden muss. Akzeptiert wird sowohl die Anhängerkupplung als auch eine Öse am Auto. Wird dies nicht eingehalten, kann ein Bußgeld von bis zu 600 Schweizer Franken fällig werden.
  • Österreich: In Österreich muss der Pferdeanhänger ebenfalls mit einem Bremsseil gesichert werden, detaillierte Vorschriften gibt es nicht. Aber: Es droht ein Bußgeld von 100 Euro, wer kein Bremsseil benutzt.
  • Frankreich: In Frankreich gibt es eine Sonderregelung, die besagt, dass Anhänger mit 750 kg zwangsweise eine Vorrichtung zum Bremsen benötigen, die im Falle eines Bruchs den Anhänger automatisch zum Stillstand bringt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/

… und unter Pferde-Recht und Sicherheit hier auf diesem Portal.

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